Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Rabied Biedron Diamanttechnik GmbH
1. Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rabied Biedron Diamanttechnik GmbH - im folgenden Rabied Biedron genannt - gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart und bestätigt wurde. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann für die Rabied Biedron maßgeblich, wenn die Geltung schriftlich durch die Rabied Biedron bestätigt wurde. Durch die Bestellung der Ware erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an.
2. Auftragsannahme
Erteilte Aufträge sind dann für die Rabied Biedron bindend, wenn die endgültige Ausführung der bestellten Sache eindeutig feststeht und der Auftrag von Rabied Biedron schriftlich bestätigt wurde.
Sollte durch Streik, Aussperrung, Ausfall von Materiallieferungen, behördliche Eingriffe sowie Fälle von höherer Gewalt die Auftragsdurchführung unmöglich gemacht werden, ist die Rabied Biedron berechtigt, die Liefertermine angemessen zu verlängern. Die Rabied Biedron ist jedoch für diesen Fall verpflichtet, dem Käufer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wann mit einer Lieferung des Kaufgegenstandes zu rechnen ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, für diesen Fall der unverschuldeten Lieferverzögerung Schadenersatz zu fordern.
Soweit der Rabied Biedron nur aufgrund der o.g. Umstände eine Teillieferung möglich ist, wird diese gesondert zu den allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erbracht. Jede Teillieferung ist ein in sich abgeschlossenes Rechtsgeschäft.
In diesem Zusammenhang von einem Vertreter der Rabied Biedron gegebene Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.
3. Versand
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt der Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4. Lieferung
Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt ab dem Auslieferungslager der Rabied Biedron auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Als Auslieferungslager gilt jener Ort, den die Rabied Biedron als solchen des Warenabgangs vorgibt.
Soweit hinsichtlich des Versandes oder der Zustellung des Kaufgegenstandes nichts schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird, gilt die Anzeige der Versandbereitschaft als Zeitpunkt der Leistungserbringung der Rabied Biedron.
5. Stornierungen
Rabied Biedron behält sich vor, Stornierungen eines Auftrages anzunehmen oder abzulehnen. Für den Fall der Annahme der Stornierung ist Rabied Biedron berechtigt, pauschal Schadenersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu fordern.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Ausgleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum des Verkäufers. Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten und zu veräußern. Bei der Weiterveräußerung ist der Kunde jedoch verpflichtet, den Käufer auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, die Ansprüche aus dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung des Kaufgegenstandes in Höhe der Forderung der Rabied Biedron an diese abzutreten. Der Kunde darf den Kaufgegenstand nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er ist ferner verpflichtet, Pfändungen des Kaufgegenstandes durch andere Gläubiger unverzüglich mitzuteilen und den Pfändungsgläubiger auf das Eigentum der Rabied Biedron hinzuweisen. Soweit möglich, ist der Kaufgegenstand, solange der Eigentumsvorbehalt der Rabied Biedron besteht, von dem Käufer von seinem übrigen Vermögen getrennt aufzubewahren.
7. Mängelhaftung (Gewährleistung) für Unternehmer
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Auslieferung/Gefahrenübergang der Ware. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum des Warenausgangs bei Rabied Biedron. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Rabied Biedron beruhen.
- Rabied Biedron leistet für Waren, die innerhalb der Frist nachweislich infolge von Material- oder Herstellungsfehlern unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, nach eigener Wahl Gewähr durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für:
- Schäden durch natürlichen Verschleiß (bestimmungsgemäßer Gebrauch);
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung (z. B. falsche Typenwahl, fehlerhafte Montage, Überbeanspruchung, Verschmutzung oder Korrosion);
- Mängelfolgeschäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Zur Feststellung der Ersatzpflicht ist die beanstandete Ware vom Kunden auf dessen Kosten und Gefahr zur Untersuchung an Rabied Biedron bzw. das Herstellerwerk einzusenden. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, werden dem Kunden die Kosten des günstigsten Versandweges erstattet.
- In dringenden Bedarfsfällen kann eine Ersatzlieferung zum jeweiligen Tagespreis erfolgen; eine Gutschrift erfolgt nach abschließender Feststellung der Ersatzpflicht durch Rabied Biedron.
8. Preise
Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich Verpackung. Diese wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen. Die Lieferungen werden zu dem am Versandtag ( Anzeige der Versandbereitschaft ) gültigen Preisliste berechnet. Die Gewährung eines Rabattes vom Listenpreis erfolgt stets unter der Bedingung, dass der fällige Kaufpreis fristgerecht bezahlt wird. Sollte keine fristgerechte Zahlung erfolgen, ist der Kunde nicht berechtigt, Skonti oder Rabatte von dem Rechnungsbetrag abzuziehen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch Skonto abzieht, ist er verpflichtet, den zu Unrecht abgezogenen Betrag mit 5 % Zinsen über dem Basiszins zu verzinsen und zwar ab dem Zeitpunkt des unberechtigten Abzuges. Alle Preise zzgl. MwSt.
9. Zahlungsbedingungen
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Fälligkeit: Die Forderungen der Rabied Biedron sind 30 Tage ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung sind von dem Kunden 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen zu entrichten.
- Skonto: Falls nichts anderes vereinbart, werden bei Bezahlung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto gewährt.
- Die Begebung von Wechseln und Schecks bedarf einer besonderen Vereinbarung. Ohne diese Vereinbarung ist die Ausgleichung der Forderung durch Wechsel oder Scheck nicht zulässig.
10. Beanstandungen
Beanstandungen der Ware wegen Menge und / oder Beschaffenheit der Sendung oder wegen mangelhafter Verpackung können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Schweigen seitens des Kunden über diesen Zeitpunkt hinaus gilt als vertragsgemäße Erfüllung durch Rabied Biedron.
11. Unmöglichkeit der Lieferung
Rabied Biedron ist bemüht, die Lieferfristen einzuhalten. Dennoch sind Lieferfristen unverbindlich; diesbezügliche Zusagen von Mitarbeitern - schriftlich oder mündlich - sind nicht wirksam. Umstände, die die Lieferung und / oder den Versand verhindern oder erschweren, z.B. behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, höhere Gewalt sowie andere Ereignisse, die von Rabied Biedron nicht zu vertreten sind, befreit Rabied Biedron für die Dauer des Vorhandenseins von der Verpflichtung zur Leistung und berechtigen zum Rücktritt von dem Vertrag. Befindet sich der Kunde jedoch in Annahmeverzug, so bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bestehen.
12. Produkthaftung
Rabied Biedron übernimmt im Rahmen der Vorschriften des ProdHaftG die Haftung für fehlerhafte Produkte.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, sind die Vertragsparteien gehalten, eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Bestimmung zu treffen.
14. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
- Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von Rabied Biedron. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziffer 3.) etwas anderes ergibt.
- Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Rabied Biedron zuständige Gericht.